- 71 b - 1200 o. J. o. T. Bischof Jaroslaw nimmt die von seinem Vater und seinem Vorgänger Siroslaw dem Kloster Leubus gemachte Schenkung aller Neubruchzehnten im Liegnitzischen zurück. Diese für das schnelle Wachsthum der deutschen Colonien in Schlesien höchst bedeutsame Thatsache (vgl. Grünhagen in der schles. Zeitschr. XI, 418) berichten zwei der älteren Bischofsverzeichnisse in Wattenbachs Mon. Lubens. p. 12 und Stenzel Ss. r. Siles. I, 160. Allerdings stehen diese Angaben in offenbarem Zusammenhange mit der unten unter No. 76 a anzuführenden unechten Leubuser Urkunde v. 1201. Doch ist an der Sache selbst zu zweifeln kaum ein Grund vor handen, insofern dieselbe mit ändern erwiesenen Thatsachen in ursächlicher Ver bindung steht (vgl. No. 71 c), und für die allgemeinen historischen Anführungen jener Urkunde, soweit dieselben nicht unmittelbar den Besitzstand des Klosters Leubus betreffen, ist neuerdings Grünhagen in dem angef. Aufsatze über Boleslaw d. Langen eingetreten. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.
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